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Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums vom 29.04.03 (pdf) Wäsche waschen mit Regenwasser darf jeder!Wäsche waschen mit Regenwasser darf jeder, dies jedenfalls will uns der Verordnungsgeber der neuen Trinkwasserverordnung, die zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, zu verstehen geben. Nur kann das eigentlich niemand so richtig aus den Texten der Verordnung heraus ohne Hilfestellung, Nachfragen oder Stellungnahmen verstehen.Seit mehr als drei Jahren beschäftigt sich die Fachvereinigung Betriebs- und
Regenwassernutzung e.V. (fbr) intensiv mit der Novellierung der
Trinkwasserverordnung, arbeitet den zuständigen Gremien zu, schreibt
Stellungnahmen und führt Veranstaltungen mit Experten zum Thema Wäsche waschen
mit Regenwasser durch. Die nun im Mai 2001 vorgelegte Verordnung, die auch
diesen diesem Themenpunkt aufgreift ist alles andere als verständlich. Diese recht eindeutige Botschaft ist allerdings bei einigen Kommunen und Stadtwerken zum Thema Wäsche waschen mit Regenwasser noch nicht angekommen. Selbst obere Regierungsbehörden in Nordrhein-Westfalen benötigen in diesem Punkt Nachhilfe, wenn Kommunen bzw. Stadtwerke fälschlicherweise angewiesen werden z.B. in den Jahreswasser-Abrechnungen mit dem Hinweis auf die Trinkwasserverordnung zu behaupten: "Danach darf für das Waschen der Wäsche ausschließlich Trinkwasser verwendet werden ..." (z. B. Stadtwerke Gummersbach Wasserjahresabrechnung vom 29.01.02 ). Ebenso geschehen in Zuwendungsbescheiden für Regenwassernutzungsanlagen in Städten in Nordrhein- Westfalen, wo bekanntlich die Regenwassernutzung gefördert wird und in den Förderrichtlinien (Förderbereich 6 d) explizit die Waschmaschine als Anwendungsbereich für Regenwasser im häuslichen Bereich erwähnt wird. Soviel Unkenntnis hat System, muss man augenscheinlich unterstellen. Allerdings lassen sich die Regenwassernutzer nicht so leicht unterkriegen. Zahlreiche Klagen von engagierten Regenwassernutzern gegen Kommunen und Wasserversorger werden eine gerichtliche Klärung bringen. Nichts desto trotz steigt die Anzahl der jährlich eingebauten Anlagen weiter. Im Bereich des Wohnungsneubaus entscheiden sich mehr und mehr Bauherren für diese ökologische Haustechnik. Eine steigende Nachfrage nach der Regenwassernutzung ist auch in gewerblichen und industriellen Unternehmen zu verzeichnen. Überall dort, wo Wasser minderer Qualität benötigt wird, werden neue Anwendungsbereiche für die Regenwassernutzung erschlossen. Aufgrund der z.T. recht hohen Einsparungspotentiale sind die Amortisationszeiten für die Anlagen sehr niedrig. Mit Erscheinen der neuen DIN 1989 Teil 1, die im April veröffentlicht wird, ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Regenwassernutzung vollzogen. Damit ist der planerische und rechtliche Rahmen sowohl für die Fachwelt als auch für den Bauherren vollständig. Trinkwasserverordnung und Regenwassernutzung aus Sicht bundesdeutscher MinisterienDie Diskussion um die Trinkwasserverordnung und die Auslegung zum Wäsche waschen mit Regenwasser wird auch nach Bekanntgabe der Trinkwasserverordnung widersprüchlich diskutiert. Vor allem die Wasserversorger und deren Lobbyverbände verunsichern nicht nur Kommunen durch Presseinformationen und Publikationen, sondern vor allem Endkunden. Beispielsweise erhalten Verbraucher mit der Jahresabrechnung des Wasserverbrauches Mitteilungen ihres Versorgungsunternehmens, dass angeblich das Wäsche waschen mit Regenwasser gemäß der neuen Trinkwasserverordnung ab 2003 verboten sei. (Schreiben liegen der Redaktion vor). Diese Behauptung ist falsch. Weitere Beispiele dieser Kampagne seitens der Wasserversorger sind hinlänglich bekannt. Zur Klarstellung des Verordnungstextes hat die Redaktion des fbr-wasserspiegels die zuständigen obersten Regierungsbehörden angeschrieben und um Stellungnahme und Klarstellung des Sachverhaltes gebeten. Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als Verordnungsgeber, das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft antworteten auf die Anfragen der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung Die Stellungnahmen der Ministerien ergaben eindeutig: In dem Schreiben vom Bundesministerium für Gesundheit heißt es in der
Kernaussage: "Die Verordnung regelt weder die Qualität von
Dachablaufwasser noch verbietet sie ausdrücklich die private Nutzung von
Dachablaufwasser bspw. zum Zwecke des Wäschewaschens." Die Aussagen der Ministerien belegen eindeutig: Wäsche waschen mit Regenwasser darf jeder! Gemäß der Trinkwasserverordnung sind ab dem 1. Januar 2003 einige Änderungen und Ergänzungen bei der Installation und dem Betrieb der Anlagen zu beachten. Die Änderungen sind bereits seit langem in den technischen Hinweisen und Publikationen der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. veröffentlicht worden. Neu hingegen ist die Anzeigepflicht der Anlagen beim zuständigen Gesundheitsamt. Bisher genügte lediglich eine Mitteilung beim Wasserversorger. |
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