Kleinkläranlagen

Als Kleinkläranlagen werden Anlagen zur Reinigung von Abwasser mit einem Bemessungswert von 4 bis 50 Einwohnerwerten (EW) bezeichnet. Grundstückseigentümer, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, müssen eine Kleinkläranlage (Grundstückskläranlage oder Hauskläranlage) errichten, falls die Abwasserbeseitigungspflicht auf sie übertragen wird. Somit kommen sie bei Einzelhäusern, kleinen Siedlungen, Gastwirtschaften oder Schutzhütten zum Einsatz, wenn eine Abwasserentsorgung durch Anschluss an die kommunalen Kläranlagen aus technischen, satzungsrechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
Die Zulässigkeit von Einbau und Betrieb von Kleinkläranlagen sowie die Wahl der Einbaustelle unterliegen in Deutschland den baurechtlichen (Länderbauordnungen) und wasserrechtlichen Vorschriften. Die zuständige Behörde entscheidet über das erforderliche Ausmaß der Abwasserbehandlung und die Art der Abwassereinleitung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass eine Verunreinigung von Grundwasser oder oberirdischen Gewässern vermieden wird, und die hygienisch einwandfreie Beseitigung des anfallenden Klärschlamms gewährleistet ist.
Eine Kleinkläranlage setzt sich aus einer mechanischen Vorklärung (Mehrkammergrube) und einer biologischen Hauptreinigung (z. B. als Belebungsverfahren, Tropfkörper, Tauchkörper, Festbettreaktor, SBR, Pflanzenkläranlage) sowie den für die Einleitung erforderlichen nachgeschalteten Aufbereitungsverfahren zusammen. Die Behälter sind in der Regel aus Beton oder aus Kunststoff gefertigt. Die Anlagen aus Beton können sowohl aus einem Guss (monolithisch) als auch aus zusammengesetzten Fertigteilen erstellt werden.
Nach der Reinigung in einer Kleinkläranlage wird das Abwasser entweder versickert, soweit der Untergrund hierzu aufnahmefähig ist, oder dem nächsten Gewässer zugeleitet.
Im Hinblick auf die besonderen betrieblichen Randbedingungen der Kleinkläranlagen wie Eigenkontrolle durch den Betreiber sowie der Verzicht auf aufwändige Mess- und Regeltechnik ist es bei Kleinkläranlagen notwendig, bewährte und betriebssichere Techniken einzusetzen.

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